Allgemeine Reisebedingungen
1. Allgemeine Bedingungen
Die folgenden Bedingungen bzw. die auf der Website www.adventurefishing.eu veröffentlichten sonstigen Informationen sind Bestandteile des Reisevertrags. Die Vertragsparteien sind der Kunde (im Folgenden „Reisende” genannt) und die Adventure Hungary Kft. (im Folgenden „Reiseveranstalter” genannt, Adresse: Nyár utca 10. H-1072 Budapest, Ungarn, Handelsregisternummer: 01-09-703730, Steuernummer: 12794049-2-43, Genehmigungsnummer des Reisebüros: U-001006).
2. Buchung
Die Angebotsanfrage und die Buchung erfolgen online. Nach der Buchung sendet der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Bestätigung per E-Mail zu. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien verbindlich, soweit der Reiseveranstalter die Buchung schriftlich bestätigt und der Reisende innerhalb der angegebenen Frist die im Reisevertrag festgelegte Anzahlung geleistet hat. Mit der Anmeldung akzeptiert der Reisende die auf der Website www.adventurefishing.eu veröffentlichten „Allgemeinen Reisebedingungen”.
3. Zahlungsbedingungen
Bei der Anmeldung stellt der Reiseveranstalter dem Reisenden 40 % des Reisepreises als Anzahlung in Rechnung, soweit im Reisevertrag nicht anders geregelt wird. Der Restbetrag muss spätestens 45 Tage vor dem Reiseantritt auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen, soweit im Reisevertrag nicht anders geregelt wird. Wenn die Buchung innerhalb von 45 Tagen vor dem Reiseantritt erfolgt, ist der gesamte Reisepreis auf das Bankkonto des Reiseveranstalters einzuzahlen. Sind davon abweichende Zahlungsbedingungen gültig, teilt sie der Reiseveranstalter dem Reisenden schriftlich bei der Buchung mit.
4. Reisepreis
Der Reiseveranstalter verkauft sowohl Einzel- als auch Gruppenreisen. Alle Dienstleistungen und sonstigen zu erwartenden Kosten bzw. zusätzlichen Gebühren, die im Reisepreis enthalten sind, werden vom Reiseveranstalter in der Bestätigung näher beschrieben. Der Flugpreis ist ausschließlich bei den organisierten Gruppenreisen im Reisepreis inbegriffen. Bei Einzelreisen sind die Unterkunft, das Schiff, die Angelgenehmigung und die Vor-Ort-Assistenz in dem vom Reiseveranstalter festgesetzten Reisepreis enthalten. Auf Wunsch des Reisenden wirkt der Reiseveranstalter bei der Buchung der Flugtickets mit, jedoch ist er in diesem Fall ausschließlich ein Vermittler zwischen dem die Flugtickets ausstellenden Partner und dem Reisenden, und übernimmt keinerlei Haftung für die Flugreise. Im Reisepreis sind sämtliche Steuern und Gebühren inbegriffen, die vor oder während der Reise zu entrichten sind. Einzelne Länder können auch ohne vorherige Mitteilung spezielle Steuern und Gebühren einführen. Wegen dieser eventuellen Ausgaben kann der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter keine nachträglichen Zahlungsansprüche geltend machen.
5. Reise
Der Reiseveranstalter haftet nicht für allfällige Flugplanänderungen. Der Reisende verpflichtet sich, während der Reise seinen Flugschein bei den zuständigen Fluggesellschaften zu bestätigen. Dabei kann er sich auch über die allfälligen Flugplanänderungen informieren. Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Verpassen von Fluganschlüssen und sonstige Unannehmlichkeiten wegen Flugplanänderungen oder Flugverspätungen. In diesem Fall hat der Reisende bei der zuständigen Fluggesellschaft um Hilfe zu bitten. Der Reisende wird vom Reiseveranstalter darauf hingewiesen, dass die meisten Flugtickets nicht geändert und storniert werden können.
6. Reisedokumente
Der Reisende ist verantwortlich dafür, dass der bei der Anmeldung angegebene Name und Vorname mit dem im Reisepass bzw. während der Reise verwendeten Personalausweis angeführten Namen übereinstimmen. Diese Daten können meistens nachträglich nicht mehr korrigiert werden, diese Fehler können auch zum Flugausschluss führen. Der Reisende übernimmt die Haftung auch dafür, den Reiseveranstalter über sämtliche Änderungen der Dokumente unverzüglich zu unterrichten. Der Reisende verpflichtet sich, die vom Reiseveranstalter übergebenen Reisedokumente (Flugticket, Voucher usw.) unverzüglich zu prüfen und den Reiseveranstalter über die Abweichungen zu unterrichten. Erfolgt dies nicht, haftet der Reiseveranstalter für die eventuellen Folgen. Es obliegt dem Reisenden, einen gültigen Reisepass und die zur Einreise ins Zielland erforderlichen sonstigen Dokumente zu besitzen. Der Reisepass, dessen Gültigkeitsdauer während der Reise abläuft, ist ungültig. In den meisten Ländern außerhalb von Europa wird vorgeschrieben, dass der Reisepass mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig sein muss. Nähere Informationen dazu sind bei den Auslandsvertretungen der einzelnen Länder erhältlich. Der Reisende haftet für alle Kosten, die sich aus der Nutzung des ungültigen Reisepasses bzw. dem Fehlen des erforderlichen Visums ergeben.
7. Reiseversicherung
Es obliegt dem Reisenden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die Sicherheit für die Kosten einer eventuellen Erkrankung während der Reise und bei Ausfall der Reise, Todesfall, vorzeitiger Heimreise sowie Schädigung des Reisegepäcks gewährt.
8. Reiserücktritt
Soweit vom Reiseveranstalter in der Bestätigung nicht anders geregelt wird, sind im Falle eines Rücktritts durch den Reisenden über die eventuellen Reisekosten hinaus (z.B. ausgestellte Flugtickets) folgende Kosten zu tragen:
• mindestens 60 Tage vor Reiseantritt 150 Euro/Person,
• 30 bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, jedoch mindestens 150 Euro/Person,
• erfolgt der Rücktritt weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, so ist der gesamte Reisepreis zu zahlen.
Sind für die jeweilige Buchung strengere Rücktrittsbedingungen gültig, wird der Reisende darüber unverzüglich informiert. Die im Reisepreis enthaltenden Flugticketpreise können nicht zurückerstattet werden, wenn sie vor dem Reiserücktritt bereits ausgestellt worden sind. In diesem Fall bleibt das Flugticket Eigentum des Reisenden.
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Der Reisende kann eine spezielle Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, die einen Schutz für die in Punkt 7 angeführten Fälle bietet. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt die Kosten ausschließlich bei Erkrankung, Unfall und Tod (des Reisenden oder dessen unmittelbaren Angehörigen) vor dem Reiseantritt. Die Voraussetzung dafür ist jedenfalls das Vorliegen eines ärztlichen Attestes. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist personenbezogen, und die Prämien können im Falle eines Reiserücktritts nicht zurückerstattet werden. Der Preis der vom Reiseveranstalter angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung beträgt 5 % des Reisepreises. Die eventuelle Auszahlung erfolgt nach Abzug eines Selbstbehalts von 20 %. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist direkt bei der Buchung abzuschließen und auszuzahlen.
10. Änderungen seitens des Reiseveranstalters
Der Reisende kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reiseveranstalter erklärt, dass er die im Vertrag übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, und der Reisende dadurch beeinträchtigt wird. Wenn der Reiseveranstalter beabsichtigt, im Reisevertrag Änderungen vorzunehmen oder vom Reisevertrag zurückzutreten, ist er verpflichtet, den Reisenden über die Änderungen bzw. über das Recht des Reisenden, vom Vertrag zurücktreten zu können, unverzüglich zu informieren. Entscheidet sich der Reisende für den Rücktritt vom Reisevertrag, ist er berechtigt, eine Reise im ähnlichen oder höheren Wert in Anspruch zu nehmen, soweit ihm der Reiseveranstalter eine solche Reise anbieten kann. Nimmt der Reisende eine Reise mit niedrigerem Wert in Anspruch, kann er einen Anspruch auf den allfälligen Preisunterschied erheben. Will der Reisende keine andere Reise in Anspruch nehmen, oder kann der Reiseveranstalter dem Reisenden keine solche Reise anbieten, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen. Der Reisende kann gegenüber dem Reiseveranstalter keine weiteren finanziellen Ansprüche geltend machen.
11. Reklamation
Der Reisende ist verpflichtet, den Reiseveranstalter bzw. dessen Partner über alle eventuellen Mängel in absehbarer Zeit zu informieren. Dies sollte in den meisten Fällen bereits im Zielland erfolgen. Liegt eine berechtigte Reklamation vor, ist der Reiseveranstalter oder dessen Vor-Ort-Vertreter verpflichtet, baldmöglichst die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und eine für beiden Parteien vorteilhafte Lösung zu finden. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Dienstleistungen, die während der Reise zwischen dem Reisenden und einem Dritten zustande kommen. Der Reiseveranstalter haftet für Flugverspätungen und Flugplanänderungen, bzw. Höhere Gewalt, die die Reise beeinflusst (z.B. Streik, Wetter, usw.) nicht. Er haftet für während der Reise beschädigtes Gepäck ebenfalls nicht.
12. Beilegung von Streitigkeiten
Sämtliche gegenüber dem Reiseveranstalter erhobenen Schadenersatzansprüche werden nach ungarischem Recht beurteilt. Der Reiseveranstalter verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit beim Ungarischen Handels- und Genehmigungsamt (Magyar Kereskedelmi és Engedélyezési Hivatal). Die Vertragsparteien verpflichten sich, die aus dem Reisevertrag stammenden Streitigkeiten möglichst durch Schlichtung beizulegen, und sich im Falle eines Gerichtsverfahrens der ausschließlichen Zuständigkeit des Zentralen Bezirksgerichts Pest (Pesti Központi Kerületi Bíróság) zu unterwerfen.